Meldepflicht für Vermieter / DrittmeldepflichtPersonen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, sind gebeten, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden. Der Einwohnerdienst ist berechtigt, für die Nachführung des Einwohnerregisters Mieter- und Wohnungslisten anzufordern. Bitte melden Sie Ein-, Aus-, und Umzüge jeweils unter T 056 265 00 30 oder einwohnerdienste@ Datum der Neuigkeit 7. Okt. 2020
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